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Rechtsanwalt Chemnitz-Dresden-Berlin

News/Presse

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Sie können auf meine Artikel von Ihrer Homepage aus verlinken. Für private Zwecke gestatte ich auch die Übernahme  der Artikel oder die Zitierung, wenn Sie meine Kanzlei als Quelle unter der Angabe der Domain www.chemnitz-rechtsanwalt.de nennen. Gewerbliche Anbieter und Journalisten bitte ich darum, zuvor meine Genehmigung per E-Mail einzuholen.

26.01.2012 Urheberrecht / Fotoklau im Internet

Das OLG Köln hat in seinem Beschluss vom 22.11.2011, Az. 6 W 256/11, den Streitwert von bisher 6.000 EUR auf 3.000 EUR für das Filesharing von Bilddateien gesenkt.

13.01.2012 Urheberrecht / Filesharing - Anscheinsbeweis, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Das OLG Hamm (Beschluss vom 27.10.2011. Az. 22 W 82/11) hat zur sekundären Darlegungslast des Abgemahnten ausgeführt, dass  der seine eigene Täterschaft oder Teilnahme bestreitende Anschlussinhaber keine Nachforschungen über die Täterschaft der seinen Anschluss mitnutzenden  Personen anstellen und das Ergebnis mitteilen muss. Allerding besteht ein Unterlassungsanpruch dahingehend, dem Abgemahnten zu verbieten, dritten Personen die Verbreitung des fraglichen Musikstücks zu verbieten.

12.01.2012 Urheberrecht / Filesharing - Zuverlässigkeit der Software zur Ermittlung von IP-Adressen, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Das OLG Köln erwartet von der Software zur Ermittlung von IP-Adressen eine Mindesqualität, die nicht allein durch ein Gutachten eines EDV-Unternehmens nachgewiesen ist, wenn sich hieraus weder die fachliche Qualifikation, noch ein Ausschluss von Fehlern der Software ergibt (OLG Köln, Beschluss vom 07.09.2011, Az. 6 W 82/11). Jeder Informatiker weiß, es gibt keine fehlerfreie Software.

04.01.2012 IT-Recht / Beweissituation Mobilfunkanbieter

Der Nachweis für streitige Entgelte erfolgt in der Regel durch Einzelverbindungsnachweise. Diese können jedoch bspw. durch gegenteilige Zeugenaussagen erschüttert werden (so bspw. AG Dachau, Urteil vom 16.08.2011, Az. 2 C 1423/10).

16.12.2011 IT-Recht / Sonderkündigungsrecht Breitbandanschluss/DSL

Ein Umzug berechtigt nach derzeitiger Rechtsprechung des BGH nicht zur Kündigung, auch wenn der Anbieter am neuen Wohnort nicht leisten kann (BGH, Urteil vom 11.11.2010, Az. III ZR 57/10).

20.09.2011 Urheberrecht / Filesharing - Anscheinsbeweis, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Anscheinsbeweis beim Filesharing?

Nach einem Beschluss des OLG Frankfurt am Main (Beschluss vom 20.09.2011, Az. 11 U 53/11) genügt ein vermeintlicher Filesharer den Anforderungen an die Darlegungslast, wenn er im Prozess vorträgt, dass er zur Tatzeit unterwegs gewesen sei und bei Verlassen des Hauses seinen PC immer ausschalte. Das Landgericht hatte noch eine täterschaftliche Haftung bejaht.



04.09.2011 Bundesarbeitsgericht lässt sachgrundlose Befristung bei "Zuvor Beschäftigung" zu, wenn diese 3 Jahre vor der Befristung lag (Neu Sperrfrist als feste Frist von 3 Jahren), BAG, Urt. 06.04.2011, Az. 7 AZR 716/09).

31.08.2011 Urheberrecht / Filesharing - Störerhaftung Access -Provider, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Keine Störerhaftung des Access-Providers!

Das Landgericht Köln hat eine Klage mehrerer Tonträgerhersteller gegen einen Internetzugangsprovider abgewiesen, in der der Zugang auf eine bekannte Filesharingsplattform verhindert werden sollte, durch Einrichtung von DNS- und/oder IP - Adressen - Sperren. Das Landgericht verneinte die Haftung wegen Unvereinbarkeit mit dem Fernmeldegeheimnis (LG Köln, Urteil vom 31.08.2011, Az. 28 O 362/10).


16.08.2011 IT-Recht / DSL, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Beweissituation Mobilfunkanbeiter

Den Nachweis für streitige Entgelte erfolgt in der Regel durch Einzelverbindungsnachweise. Diese können jedoch bspw. durch gegenteilige Zeugenaussagen erschüttert werden (so bspw. AG Dachau, Urteil vom 16.08.2011, Az. 2 C 1423/10).

04.08.2011 Urheberrecht / Filesharing - gewerbliches Ausmaß, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Neue Auffassung zum Thema gewerbliches Ausmaß beim Anbieten illegaler Downloads, diesmal das LG München (Beschluss vom 12.07.2011, Az. 7 O 1310/11), welches in einem Auskunfsverfahren entschied, dass der Anspruch nicht auf die relevante Verwertungsphase des Werks beschränkt sei.

19.07.2011 Internetrecht / eBay / Haftung bei eBay für Kontoinhaber, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Der Inhaber eines Mitgliedskontos bei eBay, der fahrlässig unterläßt seine Zugangsdaten so aufzubewahren, dass Dritte keinen Zugriff erlangen, haftete für von diesen Personen begangene Urheberrechts- und/oder Markenrechtsverletzungen. Er ist so zu behandeln, als ob er selber die Handlung vorgenommen hätte (BGH, Az. I ZR 114/06, Urt. vom 11.03.2009). Streng davon zu unterscheiden sei jedoch die Zurechnung von Willenserklärungen. § 2 Ziffer 9 der ebay-AGB ist nicht so auszulegen, dass eine unter dem Namen des Kontoinhabers abgegebene Erklärung diesem als eigene zuzurechnen sei (OLG Hamm, bestätigt durch den BGH, Urteil vom 11.05.2011 - VIII ZR 289/09).

21.06.2011 Urheberrecht / Filesharing - Generalstaatsanwaltschaft Dresden geht gegen Kino.to vor , Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Am 08.06.2011 hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden 13 Personen festgenommen, die als Hintermänner des Streaming-Portals Kino.to der Bildung einer kriminellen Vereinigung verdächtigt werden. Kino.to Benutzern ist bei Post von der Staatsanwaltschaft dazu raten einen Anwalt zu konsultieren, da es zu diesen Fällen noch keine höchstrichterliche Rechtsprechung gibt. Ich halte die strafrechtliche Verfolgung für sehr kompliziert.


27.05.2011 IT-Recht / Internet -System-Vertrag / Kündigung

Kann ein Internet-System-Vertrag trotz fester Laufzeit
gekündigt werden?

Ja. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 27.01.2011 festgestellt, dass die gewerbliche Erstellung von Internetseiten, Recherche von Wunschdomains, deren Registrierung, Zusammenstellung einer Webdokumentation, Gestaltung und Programmierung sowie das Hosten von Webseite und Mailbox als Werkvertrag einzustufen und daher jederzeit gekündigt werden kann, auch wenn der Vertrag eine Laufzeit von 36 Monaten und ein außerordentliches Kündigungsrecht vorsah. Allerdings steht dem Ersteller dann eine Vergütung zu, die dem Betrag der auf die erbrachten Leistungen entfallenden Teil entspricht (BGH, Urteil vom 27.01.2011, Az. VII ZR 133/10).


09.05.2011 Urheberrecht / Filesharing - gewerbliches Ausmaß, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Gewerbliches Ausmaß
Die erste Entscheidung des LG Köln (Beschluss vom 02.09.2008, Az. 28 AR 4/08)  bejahte bei dem Sharing eines Albums in Form einer Datei eine Verletzung im gewerblichen Ausmaß.
Das Oberlandesgericht Köln hatte sich nun genauer mit dem gewerblichen Ausmaß von Rechtsverletzungen beim öffentlichen Zugänglichmachen geschützter Werke in Online Tauschbörsen auseinanderzusetzen. In den Auskunftsanträgen auf Anordnung über Auskunft der entsprechenden Verkehrsdaten ging es um diverse Kinofilme. Ein Film "Horst Schlämmer - Isch kandidiere" war weniger als sechs Monate nach dem Verkaufsstart als DVD in einer Tauschbörse angeboten worden und bei dem anderen Film "Männersache" lag der Verkaufsstart mehr als ein halbes Jahr zurück. Die Verkaufszahlen gingen bereits zurück. Wert des angebotenen Werks, relevante Verwertungsphase, aber auch die Platzierung in den Charts wurden als Kriterien benannt. Dann schloss sich eine Einzelfallprüfung an und für den Passus "unmittelbar nach der Veröffentlichung" aus der BT-Drs. 16/8783, S. 50) wurde die "Schallmauer" von 6 Monaten durch das OLG Köln ausgelobt (so bereits in den Beschlüssen vom 21.07.2010, Az. 6 W 63/10 u. 6 W 69/10 oder 26.07.2010, Az. 6 W 98/10). Bei Hörbüchern wiederum wird die Verwertungsphase dagegen ausgedehnt. Die Platzierung kann zur weiteren Ausdehnung der Verwertungsphase führen (Beschluss vom 18.11.2010, Az. 6 W 185/10). Ausverkaufspreise und Ramschangebote wiederum sprechen für die Beendigung der relevanten Verwertungsphase (OLG Köln, Beschluss vom 27.12.2010, Az. 6 W 155/10 - LG Köln).  

09.05.2011 Urheberrecht / Filesharing - Mehrfachabmahnungen, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Mehrfachabmahnungen /Sampler oder German Top 100 Single Charts

Das Herunterladen von Samplern oder Chartcontainern beinhaltet das Risiko von Mehrfachabmahnungen. Ein Missbrauch ist nicht ohne weiteres zu bejahen. Jedoch gibt es auch hier Lösungsansätze und ich habe bspw. für diese Fälle besondere Pakete entwickelt. Vorbeugende Unterlassungserklärungen sind ein zweischneidiges Schwert, da so auch schlafende Hunde geweckt werden können und so weitere Schadensersatzansprüche im Raum stehen. Hier sollte in einer individuellen Beratung das für und wieder abgewogen und die Strategie besprochen werden. Weite Unterlassungserklärungen sind in der Rechtsprechung akzeptiert worden.

09.05.2011 IT-Recht / EDV- & Softwarerecht

Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen? Quo vadis?

Ich hatte über das Urteil des LG München berichtet, welches den Handel mit gebrauchten Lizenzen als Verletzung des Urheberrechts ansah. Danach werden durch den Verkauf "gebrauchter" Lizenzen die Nutzungsrechte des Herstellers verletzt, da die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung eines Computerprogramms dem Rechtsinhaber vorbehalten ist. Das OLG München folgte der Auffassung des LG München I und die Beklagte legte Revision beim BGH ein. Dieser sieht grundsätzlich die Verfielfältigung als gegeben an, ob sich der Kunde auf die Erschöpfung des Urheberrechts berufen kann, ließ er offen und legte dem EuGH dies zur Vorabentscheidung vor, da § 69d Abs. 1 UrhG richtlinienkonform an Artikel 5 Abs. 1 der Richtlinie 2009/24/EG zu messen sei (BGH, Beschluss vom 03.02.2011, Az. I ZR 129/08).

 

19.11.2010 IT-Recht / DSL, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin Anschlusssperrung

Telefonanbieter sind sehr schnell dabei den Anschluss zu sperren, wenn der Kunde seine Rechnung nicht bezahlen will. Die Gründe für eine Sperrung sind gesetzlich geregelt. Mobilfunkanbieter haben analoge Regelungen in ihren AGB.

So ist es bei Zahlungsverzug mit 75,00 EUR oder offensichtlichem Missbrauch des Kunden bei Festnetzanschlüssen zulässig, die Leistung vorübergehend einzustellen. Die Sperrung ist zwei Wochen vorher schriftlich anzudrohen. Erst bei vollem Ausgleich des Rückstandes ist die Sperrung wieder aufzuheben. Der BGH hat diese Regelung nun auch für Mobilfunkverträge angewandt.

29.12.2010 Urheberrecht / Filesharing, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Das Landgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 08.10.2010, Az. 308 O 710/09, 15,00 EUR Schadensersatz pro Song als Schadensersatz zugesprochen. Der Schadensersatzanspruch wurde gegenüber dem jugendlichen Sohn bejaht, gegenüber dem in die Haftung genommenen Vater, dem der Internetanschluss gehörte, aber nichts von dem Handeln seines Sohns wusste, abgelehnt. Hier ist zu beachten, dass es sich um eine Einzelfallentscheidung handelt und das die Titel 18 und 12 Jahre alt waren, als sie gedownloadet und damit zum Upload bereitgehalten wurden! Außerdem ist die Entscheidung nicht rechtskräftig!


21.12.2010 Internetrecht / Urheberrecht / Bilder im Internet, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin
 
Vielfach besteht die laienhafte Auffassung, dass für nicht verlinkte Dateien bzw. auf der Homepage nicht sichtbare Dateien eine Abmahnung nicht zulässig ist. Das Auffinden mag zwar schwieriger sein, der Lichtbildner bzw. der Nutzungsberechtigte kann jedoch in jedem Fall den Verstoß gegen das Vervielfältigungsverbot geltend machen. Nach aktuelle Rechtsprechung des OLG Hamburg wird darin aber zudem eine öffentliche Zugänglichmachung gesehen, sodass neben § 16 UrhG auch § 19a UrhG verletzt wird (OLG Hamburg, Urteil vom 09.04.2008, Az. 5 U 151/07 sowie Urteil vom 08.02.2010, Az. 5 W 5/10). Das Landgericht Berlin teilt diese Meinung (Urteil vom 19.11.2009, Az. 16 O 295/09 bzw. Urteil vom 30.03.2010, Az 15 O 341/09). Das Kammergericht Berlin hat diese Rechsprechung in seinem Urteil vom 28.04.2010, Az. 24 W 40/10 bestätigt. Abmahnungen  aber vor allem Vertragsstrafen bei schlampiger Entfernung sind damit möglich.

10.12.2010 Internetrecht / Markenrecht, Rechtsanwalt Zachow,
Chemnitz-Dresden-Berlin
 
Der EuGH hat in seinem Urteil vom 23.03.2010 zu dem Thema Markenrecht und Keyword-Advertising Stellung bezogen und als Abwägungskriterium auf einen normalen informierten angemessenen aufmerksamen (durchschnittlichen) Internetnutzer abgestellt. Wenn dieser durch die Anzeige über die Herkunft der beworbenen Waren oder Dienstleistungen in die Irre geführt werde, läge eine Beeinträchtigung der herkunftshinweisenden Funktion der Marke vor, was einen Unterlassungsanspruch und Schadensersatzanspruch begründe. Dies müsse im Einzelfall geprüft werden (EuGH, Urteil vom 23.03.2010, Az. C - 236/08 - C 238/08).


06.12.2010 Urheberrecht / Filesharing, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Einen interessanten Ansatzpunkt haben Prof. Dr. Jens Adolphsen, Richter Dominik Mayer und Herr Frederik Möller in ihrem Artikel in der NJW 48/2010, Seite 3483 dargestellt, in dem sie die Einräumung von Rechteinhabern an Dienstleistungsunternehmen hinsichtlich ausschließlicher Rechte an urheberrechtlich geschützter Werke in peer-to-peer-Netzwerken öffentlich zugänglich zu machen, als mit dem deutschen Urheberrechtsgesetz unvereinbar ansehen, § 31 Abs, 1 UrhG. Zudem wäre diese Einräumung auch rechtsmissbräuchlich, da sie ausschließlich zur Rechtsverfolgung genutzt werde, da die Dienstleister als ausschließliche Lizenznehmer gerade und damit der Vereinbarung zuwider die urheberrechtliche geschützten Werke gerade nicht in peer-to-peer Netzwerken öffentlich zugänglich machen. Diese Argumente spielen in der Rechtsprechung bisher keine Rolle.

01.12.2010 Arbeitsrecht, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

BAG folgt EuGH und kippt  Kündigungsfristen des § 622 Abs. 2 Satz 2 BGB zum Teil und bejaht die Berechnung der Beschäftigungsdauer auch für Zeiten, die vor der Vollendung des 25. Lebensjahrs des Arbeitnehmers liegen

Eine mit zu kurzer Frist  ausgesprochene Kündigung beendet das Arbeitsverhältnis zum ausgesprochenen Termin, wenn der Arbeitnehmer die Rechtsunwirksamkeit der Kündigung nicht binnen 3 Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Nicht angreift. Das BAG folgt den Vorgaben des EUGH (BAG, Urt. v. 01.09.2010, Az. 5 AZR 700/09).

19.11.2010 IT-Recht / DSL, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Tückische Abofallen im Mobilfunkbereich, die zur Sperrung eines Mobilfunkanschlusses führen können, obwohl über die Erbringung kein wirksamer Vertrag geschlossen wurde, sollen nach der Novellierung des Telekommunikationsgesetzes nicht mehr so einfach möglich sein. Auch hier soll, wie beim Festnetzanschluss, eine Sperrung nur möglich sein, wenn in der Rechnung geforderte Beträge, nicht form- fristgerecht und schlüssig begründet beanstandet wurden und deshalb diese Teilbeträge zurückgehalten wurden. 

12.11.2010 BGH / IT-Recht / DSL
, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Wie der BGH in seinem Urteil vom 11.11.2010 entschieden hat, steht dem Kunden kein Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund zu, wenn er durch einen Umzug in ein unversorgtes Gebiet zieht (III ZR 57/10).

05.10.2010 Internetrecht / eBay / Abzocke bei eBay für Anbieter, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin


Bei eBay besteht derzeit die Gefahr, dass Betrüger gestohlene PayPal-Kontos verwenden und so die Ware nach dem angekündigten Zahlungseingang an die im ebay-Account hinterlegte Adresse versendet wird, obwohl der PayPal-Kontoinhaber vom ebay-Konto-Inhaber abweicht. Dies erfolgt gerne ins Ausland. Soweit bei PayPal keine Adresse mitgeteilt wird, obwohl ein reales Gut versendet werden soll, werden Sie vorsichtig. Fragen Sie beim Käufer über die bei PayPal hinterlegten Kontaktdaten nach, denn eBay beachtet Änderungen an den Konten nicht.
05.10.2010 Internetrecht / eBay / Abzocke bei eBay für Anbieter

Bei eBay besteht derzeit die Gefahr, dass Betrüger gestohlene PayPal-Kontos verwenden und so die Ware nach dem angekündigten Zahlungseingang an die im ebay-Account hinterlegte Adresse versendet wird, obwohl der PayPal-Kontoinhaber vom ebay-Konto-Inhaber abweicht. Dies erfolgt gerne ins Ausland. Soweit bei PayPal keine Adresse mitgeteilt wird, obwohl ein reales Gut versendet werden soll, werden Sie vorsichtig. Fragen Sie beim Käufer über die bei PayPal hinterlegten Kontaktdaten nach, denn eBay beachtet Änderungen an den Konten nicht.
05.10.2010 Internetrecht / eBay / Abzocke bei eBay für Anbieter


Bei eBay besteht derzeit die Gefahr, dass Betrüger gestohlene PayPal-Kontos verwenden und so die Ware nach dem angekündigten Zahlungseingang an die im ebay-Account hinterlegte Adresse versendet wird, obwohl der PayPal-Kontoinhaber vom ebay-Konto-Inhaber abweicht. Dies erfolgt gerne ins Ausland. Soweit bei PayPal keine Adresse mitgeteilt wird, obwohl ein reales Gut versendet werden soll, werden Sie vorsichtig. Fragen Sie beim Käufer über die bei PayPal hinterlegten Kontaktdaten nach, denn eBay beachtet Änderungen an den Konten nicht.

21.07.2010 Urheberrecht / Filesharing,
Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Die Kanzlei Rasch aus Hamburg mahnt neuerdings einzelne Musiktitel für die Universal Music GmbH aus Berlin ab. In der Regel sind so genannte German Top 100 Single Charts - Dateien betroffen. Es wird eine Unterlassungserklärung und eine Pauschalabgeltung von 1.200 EUR für 8 Titel verlangt. Es drohen Folgeabmahnungen durch andere Kanzleien und den von Ihnen vertretenen Rechteinhabern.

21.07.2010 Urheberrecht / Filesharing / BGH - WLAN - Haftung,
Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08, das Urteil des OLG Frankfurt teilweise aufgehoben und die Störerhaftung für den Unterlassungsanspruch bejaht, da das WLAN nicht ausreichend gesichert sei, indem die werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen und nicht ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort, verwendet wurden. Der geltend gemacht Schadensersatzanspruch wurde jedocj abgelehnt. Die IP-Adresse besitzt keine mit einem eBay vergleichbare Identifikationsfunktion. In der Pressemitteilung bemerkte der BGH, dass entgegen der Rechtsprechung niederer Instanzgerichte- im vorliegenden Fall (ein Titel) die Höchstgrenze von 100 EUR für die Abmahngebühren gilt. Ob dies für ganze Filme oder Alben gilt, blieb offen. Schadensersatzforderungen im Bereich der Störerhaftung wurden abgelehnt, da kein Vorsatz für eine Gehilfenstellung vorgelegen hat. Das Urteil ist eine Einzelfallbeurteilung für ein ungeschütztes WLAN. Es bleibt abzuwarten, ob und wie die Gerichte der Pressemitteilung zur Deckelung der Anwaltsgebühren folgen werden.

20.07.2010 Internetrecht / eBay / Widerrufsrecht bei eBay
Keine Hinsendekosten nach Widerruf zu zahlen!
Rechtsanwalt Zachow,
Chemnitz-Dresden-Berlin

Wie der Bundesgerichtshof in seinem Urteil vom 07.07.2010 entschieden hat, müssen Onlinehändler ihren Kunden nach einem Widerruf die Kosten der Hinsendung erstatten (BGH, Urteil vom 07.07.2010, Az. VIII ZR 268/07). Zu "Ebay-Recht" allgemein, verweise ich auf meinen Artikel eBay Abmahnung.

19.06.2010 Urheberrecht / Filesharing, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Wie Paramount auf der Filmmesse Cinema Expo in Amsterdam mitteilte, erfolgt der Großteil der Filmpiraterie nicht mehr über Peer-to-Peer Netzwerke, sondern über Filehoster wie Rapidshare oder Megaupload. Wie ich bereits in meinem Artikel allgemein über Filesharing geschrieben habe, geht bspw. die Kanzlei Rasch aus Hamburg bereits gegen Filehoster vor.

09.06.2010 Urheberrecht / Filesharing / Torrent - Suchmaschine The Pirate Bay, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

US Filmindustrie geht gegen die The Pirate Bay, einer Torrent Suchmaschine vor, indem nunmehr die Provider auf Unterlassung der Netzanbindung in Anspruch genommen werden. So traf es in Deutschland CB3ROB aus Berlin. Die am LG Hamburg erwirkte einstweilige Verfügung sieht vor, dass CB3ROB es zu unterlassen hat, die Website, The Pirate Bay und deren Server in das Internet anzubinden, insbesondere den Datenverkehr zu dieser Website weiterzuleiten, soweit auf der Website Torrent - Dateien bereitgehalten werden....
Das LG Hamburg sah es als gegeben an, dass Filmwerke öffentlich zugänglich gemacht werden, ohne dass die Genehmigung vorgelegen hätten (Urteil vom 06.05.2010, Az. 310 O 154/10). § 8 TMG stünde einem Unterlassungsanspruch gegen den Provider nicht entgegen. Dies widerspricht dem klaren Wortlaut des § 8 TMG als Haftungsprivilegierung für Provider!
In diesem Zusammenhang beabsichtigen die USA und die EU eine Regelung durch ein internationales Abkommen gegen Produktpiraterie und Urheberrechtsverletzung zu schließen, welches Schadensersatzansprüche gegen Internetanbieter vorsieht, wenn illegal Filme und Musik aus dem Internet heruntergeladen werden. Damit geht es auch den One-Click-Hostern an den Kragen. Der Provider muss nachweisen, dass er aktiv Urheberrechtsverletzungen entgegentritt. So jedenfalls der Entwurf zum Anti-Counter-feiting Trade Agreement, ACTA).

01.06.2010 Urheberrecht / Filesharing / BGH - WLAN - Haftung, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Der Bundesgerichtshof hat in seinem Urteil vom 12.05.2010, Az. I ZR 121/08, das Urteil des OLG Frankfurt teilweise aufgehoben und die Störerhaftung für den Unterlassungsanspruch bejaht, da das WLAN nicht ausreichend gesichert sei, indem die werkseitigen Standardsicherheitseinstellungen und nicht ein persönliches, ausreichend langes und sicheres Passwort, verwendet wurden. In einem Nebensatz bemerkte der BGH, dass entgegen der Rechtsprechung niederer Instanzgerichte- im vorliegenden Fall (ein Titel) die Höchstgrenze von 100 EUR für die Abmahngebühren gilt. Ob dies für ganze Filme oder Alben gilt, blieb offen. Schadensersatzforderungen im Bereich der Störerhaftung wurden abgelehnt, da kein Vorsatz für eine Gehilfenstellung vorgelegen hat.
Das OLG Frankfurt am Main hatte die Mitstörerhaftung des Anschlussinhabers für Familienangehörige bei Musikdownload über Filesharingsysteme verneint (Beschluss vom 20.12.2007, Az. 11 W 58/07). Ohne zu erwartende Anhaltspunkte für eine zu erwartende Rechtsverletzung ist der Inhaber des Internetanschlusses nicht dazu verpflichtet seine Familienangehörigen bei der Nutzung des Internets zu überwachen. Dieser Senat hatte vertreten, dass ein Urlaubsabwesender, welcher Dritten keinen Zugang zu dem PC gewährt hat, nicht für die vorsätzliche rechtswidrige Urheberrechtsverletzung eines Dritten haftet (Urteil vom 01.07.2008, Az. 11 U 52/07).

01.06.2010 Internetrecht / eBay,
Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

"14 tägiges Widerrufsrecht bei eBay und erweiterter Wertersatz tritt am 11.06.2010 in Kraft"

Am 11.06.2010 tritt das Gesetz zur Neuordnung des Widerrufs- und des Rückgaberechts (Entwurf vom 17.06.2008) in Kraft. Es wurde als Gesetz und nicht wie bisher als Verordnung gefasst. Die Ungleichbehandlung zwischen eBay und Onlineshops hinsichtlich des Widerrufs und des Wertersatzes sollen hiermit aufgehoben werden. Nach dem Gesetz soll eine Widerrufsbelehrung in Textform „unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform“ sowohl für die Anwendung der 14tägigen Frist als auch des Wertersatzanspruchs für die „bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme“ genügen, wenn der Unternehmer die erste zumutbare Möglichkeit ergreift, um dem Verbraucher die Widerrufsbelehrung in Textform mitzuteilen. In der Gesetzesbegründung wird angegeben, dass die Erfüllung schuldhaft verzögert wird, wenn nicht spätestens am Tag nach dem Vetragsschluss die Widerrufsbelehrung in Textform auf den Weg bringt. Somit wären Onlineshops und eBay-Händler gleichgestellt.

Problematisch ist nur, dass der EuGH in seinem Notebook - Urteil vom 03.09.2009, Az. C-489/07 im Widerspruch zum BGB festgestellt hat, dass grundsätzlich kein Wertersatz für eine bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Kaufsache im Fall des Widerrufsfall besteht.


Wenn Sie eine Unterlassungserklärung wegen einer fehlerhaften Unterlassungserklärung abgegeben haben, sollten Sie diese und eine eventuelle Kündigung durch einen Anwalt, wie mich, prüfen lassen. Dies verhindert Vertragsstrafen aus alten Unterlassungserklärungen (LG Dresden, Urteil vom 23.01.2009, Az. 10 O 2246/08).

28.04.2010 Bankrecht / Missbrauch EC-Karte, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Das Bundesverfassungsgericht hat in einem aktuellen Urteil angeführt, dass die von der Rechtsprechung entwickelten Grundsätze zum Anscheinsbeweis bei missbräuchlicher Automatenabhebung unter Verwendung einer EC-Karte und der dazugehörigen Geheimnummer (PIN). Allerdings kann der Kunde einen atypischen Geschehensablauf darstellen, wie etwa ein Kartendiebstahl und Ausspähen der Daten, um diese Vermutung zu entkräften. In dem Fall hatte der Geschädigte die EC-Karte erst gar nicht erhalten (BVerfG, Urteil vom 08.1.2009, Az. 1 BvR 2733/06).

In Berlin ist ein Postbote aufgefallen, welcher EC-Karten und PIN - Zusendungen öffnete und rechtsmissbräuchlich verwendete. Hier dürfte der vielfach bemühte Anscheinsbeweis der Banken somit nicht greifen.

Die Rechtsprechung ist m.E. auf Online-Pishing-Fälle zu übetragen.

 

26.04.2010 Arbeitsrecht / Diskriminierung (-) Ossi, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Diskriminierung im Bewerbungsverfahren, wenn in Absageunterlagen sich der Vermerk findet (-) Ossi?

Bekanntlich hat das ArbG Stuttgart eine Diskriminierung wegen des Vermerks (-) Ossi in den Bewerbungsunterlagen abgelehnt. Diese Entscheidung ist flasch, da Art. 3 Abs. 3 GG nur von Herkunft spricht und nicht von Ethnie. Die vorurteilshafte Diskrimnierung ist daher als Minus in § 1 AGG enthalten und das Grundgesetz hat insoweit mittelbare Auswirkungen auf das Privatrecht. Wir werden sehen, was die Berufung bringt.

22.03.2010 Mietrecht Farbvorgabe im Mietvertrag für Anstrich der Innentüren sowie der Innenseiten der Fenster und der Außentür ist unwirksam! Folge ist die Unwirksamkeit der Schönheitsreparaturen ansich.

Der BGH hat die Farbvorgabe "weiß" für den Anstrich der Innentüren, Innenseiten der Fenster und Außentür für unwirksam erklärt. Sie führt zur Unwirksamkeit der der Abwälzung zur Pflicht zur Vornahme der Schönheitsreparaturen (BGH, Urteil vom 20.01.2010 - VIII ZR 50/09).

17.02.2010 Internetrecht / Urheberrecht / Filesharing und die neue Entscheidung des OLG Köln, Rechtsanwalt Zachow, Chemnitz-Dresden-Berlin

Das OLG Köln hat in zweiter Instanz über einen Fall entschieden, in dem es um 964 Titel aus dem August 2005 ging. Es ging noch um die Abmahnkosten, da die Abgemahnte eine Unterlassungserklärung abgegeben hatte. Das OLG bestätigte das Urteil des LG Köln dem Grunde nach, da die Frau von fünf Kindern nichts dazu vorgetragen hatte, wer den Verstoß begangen haben könnte und wie die technische Absicherung ausgesehen hätte. Das Gericht senkte aber den Gegenstandswert um die Hälfte von 100.000 EUR auf ca. 50.000 EUR, da es letztlich nur 2.380 EUR statt der ursprünglichen 5.800 EUR ausurteilte. Es ist jedoch weiterhin keine einheitliche Rechtsprechung gegeben und es ist zeitnah nicht zu erwarten, da die Revision zum Bundesgerichtshof nicht zugelassen wurde (Urteil vom 07.01.2010, Az. 6 U 101/09). Die Argumentation, dass Eltern, die keine Ahnung von Computern haben, erst Recht für ihre Kinder haften, da sie keine Stichproben und Belehrungen durchführen könnten, ist eine sehr merkwürdige Argumentation, die dem Urteil aber zugrunde liegt.

01.02.2010 neue Zweigstelle in der Theresienstr. 1,  01097 Dresden/Neustadt Kooperation mit Rechtsanwältin Heike Lotze in den Rechtsgebieten Verkehrsrecht, Strafrecht und Vertragsrecht

15.01.2010 Internetrecht / eBay

BGH zum Wertersatz bei eBay und Widerrufserklärung

Derzeit wird die Klausel

„Die Frist beginnt frühestens mit Erhalt der Ware und dieser Belehrung.“

abgemahnt. Herangezogen wurden Entscheidungen des LG Berlin sowie des Oberlandesgericht München, welches genau diese Klausel beurteilt hatte (OLG München, Urteil vom 26.06.2008 - Az. 28 U 2250/08). Diese Rechtsprechung wurde durch den BGH bestätigt (BGH, Urteil vom 09.12.2009 - Az. VIII ZR 219/08). Er bestätigte auch die Unlauterkeit des Wertersatzes für den bestimmungsgemäßen Gebrauch durch den Verbraucher bei eBay.

01.01.2010 Verkehrsrecht / Unfallregulierung

BGH zur Verweisung auf eine freie Werkstatt Geschwindigkeitsmessung durch die Versicherung

Der Bundesgerichtshof hat durch Urteil vom 20.10.2009 für Geschädigte, die einen Unfallschaden fiktiv gegenüber der Haftpflichtversicherung des Unfallgegners abrechnen, eine Grundsatzentschädigung getroffen. Danach darf die Haftpflichtversicherung des Unfallgegners ihn auf Basis einer freien Werkstatt entschädigen, wenn das Fahrzeug älter als 3 Jahre ist und eine gleichwertige Reparaturmöglichkeit dort gegeben wäre. Hiervon soll eine Ausnahme gemacht werden, wenn der Geschädigte bspw. nachweisen kann, dass er sein Fahrzeug stets in einer Markenwerkstatt warten und reparieren ließ (BGH, Urteil vom 20.10.2009 - VI ZR 53/09).

01.12.2009 neue Zweigstelle in Dresden-Gönnsdorf

01.10.2009 Verkehrsrecht / Ordungswidrigkeitenrecht

Automatisierte Videoüberwachung zur Geschwindigkeitsmessung

Das Bundesverfassungsgericht hat durch seinen Beschluss vom 11.08.2009 für viel Wirbel gesorgt, indem es ein Urteil des AG Güstrow aufhob, da die automatisierte Videoüberwachung mit dem Verkehrskontrollsystem VKS 3.0, bei einer Geschwindigkeitsüberschreitung, mangels gesetzlicher Grundalge nicht verwertet werden durfte. Für einen Eingriff in das allgemeine Persönlichkeitsrecht bedarf es einer gesetzlichen Grundlage und der Erlaß, auf den die Videomessung zur Identifizierung eingesetzt wurde, sei kein solche Grundlage. Ob dies zu einem Beweisverwertungsverbot  führt, wird nun das AG Güstrow nochmals entscheiden dürfen. Die Entscheidung gilt für Abstands-, wie für Geschwindigkeitsüberschreitungen und stellt die jahrelange Praxis in Frage (BVerfG, Beschluss bom 11.08.2009, 2 BR 941/08).

10.07.2009  Internetrecht / eBay



11.06.2009 Arbeitsrecht / BAG folgt EuGH und kippt Bundesurlaubsgesetz zum Teil

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub ist vom Arbeitgeber auch dann abzugelten gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz, wenn der Arbeitnehmer ihn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingt nicht in Anspruch nehmen kann (EuGH, Große Kammer, Urt. v. 20.01.2009, Az. C-350/06). Das BAG folgt diesen Vorgaben und gibt seine bisherige Rechtsprechung auf, nachdem der Anspruch auf Urlaub. bzw. Urlaubsabgeltung verfiel, wenn der Arbeitnehmer krankheitsbedingt daran gehindert war, den Urlaub zu nehmen. Achtung der Anspruch kann aber verjähren (3 Jahre).


18.05.2009 Internetrecht /Abofalle

Das AG München hat den Hinweis der Entgeltlichlkeit unterhalb des Anmeldebuttons und in den AGB als überraschend eingestuft. Daher werde kein Vertragsverhältnis begründet (Urteil - 161 C 23695/06 sowie 262 18519/08).

24.04.2009 Kaufvertragsrecht / AGB-Recht

Der BGH hat entschieden, dass für die Nutzung mangelhafter Ware im Fall der Ersatzlieferung kein Wertersatz durch den Verbraucher zu erstatten ist. § 439 IV BGB ist richtlinienkonform dahingehend auszulegen, dass für Verbraucher keine Wertersatzpflicht besteht.

04.04.2009 Internetrecht / Steuerrecht

Rechnungen müssen nicht zwingend in Papierform erteilt werden, mit dem Einverständnis des Rechnungsempfängers kann eine Rechnung auch elektronisch bspw. als pdf-Dokument im E-Mail Anhang verschickt werden. Der Vorsteuerabzug aus solchen Rechnung wird jedoch nur anerkannt, wenn sie elektronisch qualifiziert signiert ist.

24.03.2009 Internetrecht / Markenrecht

Das OLG München hat in seinem Beschluss vom 06.05.2008, Az. 29 W 1355/08, über die Nutzung rein beschreibender Begriffe und der Standardeinstellung "weitgehend passende Begriffe", was dazu führte, dass die Annonce auch bei der Eingabe geschützter Kennzeichen, befunden, dass eine Markenverletzung nicht vorliegt, wenn nicht nachgewiesen ist, dass das Kennzeichen selbst oder ein hochgradig ähnliches Zeichen bei der Schaltung der Anzeige als Keyword genutzt wurde.

24.03.2009 Internetrecht /Abofalle

Das LG Frankfurt am Main hat bei sogenannten Abofallen, bei denen die Kostenpflichtigkeit des Angebots verschwiegen oder verschleiert wird, das Vorliegen einer Straftat verneint  (Beschluss vom 05.03.2009 - 5/27 Kls 3330 Js 212484/07 KLs - 12/08).

20.02.2009 Arbeitsrecht / EuGH kippt Bundesurlaubsgesetz zum Teil

Der Anspruch des Arbeitnehmers auf Urlaub ist vom Arbeitgeber auch dann abzugelten gemäß § 7 Abs. 4 Bundesurlaubsgesetz, wenn der Arbeitnehmer ihn bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses krankheitsbedingt nicht in Anspruch nehmen kann (EuGH, Große Kammer, Urt. v. 20.01.2009, Az. C-350/06).


06.02.2009 Internetrecht / Markenrecht / Wettbewerbsrecht / Google AdWords

Die bezahlte Suchmaschinenwerbung wird zur neuen Aufgabe der Gerichte, da gebuchte Schlüsselbegriffe mit Unternehmensnamen und Marken von Mitbewerbern zusammenstoßen können.

Google-AdWords ist sicherlich der bekannteste Dienst, welcher im Internet für Anzeigen genutzt wird. Inwieweit die Stichwortauswahl fremde Rechte verletzt, richtet sich nach dem Namens-, Marken- und Wettbewerbsrecht.

Das OLG Düsseldorf sah einen Unterlassungsanspruch einer Herstellerin für Leiterplatten gegen einen Mitbewerber nicht für gegeben an, obwohl dieser genau den Namen als AdWord gebucht hatte. Durch die Kennzeichnung der Werbung als Anzeige sei dem Internetnutzer klar, dass es sich bei dem Werbenden nicht um das Unternehmen handele, welches den Namen des Suchbegriffs trägt.

Das OLG Köln teilt diese Auffassung, schränkt jedoch ein, dass der Markenname nicht in der Anzeige selbst auftauchen dürfe.

Anders sehen dies die OLGe Braunschweig und Stuttgart, welche bereits in der Buchung von AdWords eine  Verletzung des Markenrechts sehen. Ich teile diese Auffassung, da der Internetnutzer bei der Eingabe des Markennamens auch davon ausgeht, dass Links, auch in der Werbung angezeigt werden, die die Marke oder das Produkt direkt betreffen. Der Internetnutzer wird über die Identität getäuscht. Ich rate daher ausdrücklich von der Buchung markenidentischer Adwords ab.

Nun hat der Bundesgerichtshof (BGH) in drei Entscheidungen sich mit diesem Thema befasst. In den Verfahren ging es um die von Instanzgerichten unterschiedlich beurteilte Frage, ob AdWord-Werbung mit der Angabe eines Schlüsselworts, dass einem geschützten Zeichen ähnelt oder identisch ist, als Kennzeichenverletzung im markenrechtlichen Sinne zu sehen ist, obwohl in der Anzeige selbst das Schlüsselwort nicht auftaucht.

Im ersten Verfahren "Banababy" hatte die Beklagte den Markennamen bananaby als Schlüsselwort verwendet. Die Frage, ob die Verwendung der geschützten Bezeichnung als Schlüsselwort eine Benutzung als Marke im Sinne des Markengesetzes darstellt, hat der BGH dem Europäischen Gerichtshof zur Vorabentscheidung vorgelegt, da die deutschen Bestimmungen auf harmonisiertem europäischem Recht beruhen.

Im zweiten Verfahren "PCB-POOL" ging es darum, dass der Beklagte die Abkürzung pcb (englische Abkürzung für Leiterplatte) als Schlüsselwort verwendet hatte. Für die Klägerin ist Marke PCB-POOL geschützt. Es kam somit vor, dass bei der Eingabe von PCB POOL in die Suchmaschine von Google eines Anzeige des Beklagten erschien. Der BGH sah in der Verwendung des Kürzels pcb nur eine beschreibende Benutzung, welche aus markenrechtlicher Sicht zulässig ist.

Im dritten Verfahren "Beta Layout GmbH" ging es auch darum, dass in der Trefferliste der Beklagte als Wettbewerber bei der Eingabe des Schlüsselworts Beta Layout erschien. Die Klägerin stütze ihren Anspruch auf die Verwechslungsgefahr. Der BGH verneinte jedoch die Verwechslungsgefahr, da nach seiner Ansicht der Internetnutzer nicht davon ausgehe, dass die sichtbare Anzeige von der Beta Layout GmbH stamme.(Quelle: Pressemitteilung des Bundesgerichtshofs vom 22.01.2009)

Ich rate dennoch weiter von der Verwendung von Markennamen als Schlüsselwörter bei Google-AdWords ab, da die rechtliche Frage, ob die Verwendung einer geschützten Bezeichnung eine Benutzung der Marke darstellt, nicht geklärt ist.


20.01.2009 Internetrecht / Urheberrecht / Filesharing und die Staatsanwaltschaft

Wenn Sie von der Staatsanwaltschaft eine Anhörung erhalten, weil Sie illegal Kopien von Spielen oder Musik über über Tauschbörsen  vertrieben haben, kann es sein, dass Ihnen gleichzeitig ein Angebot gemacht wird, dass das Ermittlungsverfahren gemäß § 153 StPO eingestellt wird, wenn Sie 200,00 EUR an die Landejustizkasse zahlen. Wenn Sie sich hierauf einlassen, ist die Angelegenheit zwar aus strafrechtlicher Sicht erledigt, Schadensersatzansprüche können dennoch geltend gemacht werden. Es drohen Abmahnungen. Daher sollten Sie bereits bei der Post von der Staatsanwaltschaft einen Anwalt hinzuziehen und Akteneinsicht nehmen, damit schon vor einer Abmahnung eine Unterlassungserklärung abgegeben werden kann. Dass dieser dann auch gegenüber der Staatsanwaltschaft die Bereitschaft zur Zahlung eines Auflagebetrages signalisiert, wird sich je nach Aktenlage und der Besprechung mit Ihnen ergeben. Das Hinzuziehen eines Rechtsanwalts wird durch die Staatsanwaltschaft nicht nachteilig bewertet. Geschieht dies jedoch nicht, können sehr hohe Abmahnkosten entstehen. Die Staatsanwaltschaft weist hierauf in ihren Schreiben nicht hin, da zivilrechtliche Ansprüche für sie irrelevant sind.

21.12.2008 Internetrecht / Urheberrecht / Bilder im Internet

10.000 EUR für sechs kopierte Bilder - LG München I, Az. 7 O 8506/07

Das verbreitete copy and paste - Verhalten im Internet, führt dazu dass Lichtbilder oft veröffentlicht und verfielfältigt werden, ohne dass hierfür eine Genehmigung besteht. Wird dabei der Name Urhebers/Fotografen weggelassen, verdoppelt sich nach Rechtsaufassung des LG München I die fiktive Lizenzgebühr.Getty Images hatte zunächst außergerichtlich Unterlassung und die Zahlung von 450 bis 1100 EUR Lizenzgebühr je Bild verlangt. Das EDV Unternehmen hielt den Betrag für zu hoch und wollte nur 200 EUR je Bild zahlen. Es klagte selbst auf negative Feststellung, mit dem Antrag, dass kein Zahlungsanspruch durch Getty Images bestehe. Getty Images erhob Widerklage hinsichtlich der fiktiven doppelten Lizenzgebühr und obsiegte.

28.11.2008  Internetrecht / eBay

Verwirkung des  Widerrufsrechts nach einem halben Jahr – AG Bielefeld

Das Amtsgericht Bielefeld hat in einem Urteil vom 20.08.2008 entschieden, dass nach der Ausübung des Widerrufrechts das Rückabwicklungsrecht verwirkt werden kann, weil der Käufer bei der anschließenden Korrespondenz am 26.02.2008 auf eine E-Mail des Verkäufers hinsichtlich der Rückabwicklung erst reagierte. Die Ausgangsmail des Verkäfers stammte  aus dem Juli 2007. Das Amtsgericht Bielefeld sieht bei einem Zeitmoment von einem halben Jahr den Verwirkungstatbestand als gegeben an (15 C 297/08).

22.09.2008 neue Zweigstelle in Berlin

Ab dem 01.10.2008 unterhalt ich eine Zweigstelle in Berlin - Mitte, im Einstein - Palais, Friedrichstr. 171, 10117 Berlin.

09.09.2008 IT - Recht / EDV- & Softwarerecht

Microsoft hat über die Presse verlautbaren lassen, dass bestimmte Seriennummmern gesperrt werden. Hiervon sollen Volumenverträge für Firmenlizenverträge betroffen sein, welche nachträglich gebraucht und aufgespalten verkauft wurden. Microsoft geht davon aus, dass die Aufspaltung von Volumenverträgen und die Übertragung sogenannter gebrauchter Lizenzen nur mit der Zustimmung von Microsoft zulässig sei. Das LG München I hatte dies anders gesehen.

27.08.2008 Internetrecht / Urheberrecht / Filesharing

Kein Akteneinsichtsrecht bei Filesharing

Nach Auffassung des LG München I (Beschluss vom 12.03.2008, Az. 5 Qs 19/08) hat die Musik/Filmindustrie kein Recht zur Akteneinsicht, da überwiegende schutzwürdige Interessen der Beschuldigten dem entgegenstehen. Aus dem Umstand, dass eine IP einer bestimmten Person zugeordnet werden kann, folgt nicht, dass diese Person zu der angegebenen Tatzeit über den genannten Anschluss die Urheberrechtsverletzung begangen hat. Ein hinreichender Tatverdacht kann daher nbicht bejaht werden. Die Ermittlungen wurden gemäß § 170 Abs. 2 StPO eingestellt und die Akteneinsicht der Filmindustrie verweigert. Ebenso hatte es das LG Saarbrücken gesehen (Beschluss vom 28.01.2008, Az. 5 (3) Qs 349/07).

27.08.2008 Internetrecht / eBay

14 tägiges Widerrufsrecht bei eBay und erweiterter Wertersatz geplant

Das Bundesjustizministerium hat einen Entwurf zur Neuordnung des Widerrufs- und des Rückgaberechts vorgelegt. Es soll als Gesetz und nicht wie bisher als Verordnung gefasst werden. Weiterhin soll die Ungleichbheandlung zwischen eBay und Onlineshops hinsichtlich des Widerrufs und des Wertersatzes aufgehoben werden. Nach dem Entwurf soll eine Widerrufsbelehrung in Textform „unverzüglich nach Vertragsschluss in Textform“ sowohl für die Anwendung der 14tägigen Frist als auch des Wertersatzanspruchs für die „bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme“ genügen, wenn zuvor auf der Internetseite in flüchtiger Form korrekt informiert wurde. Somit wären Onlineshops und eBay-Händler gleichgestellt.

16.07.2008 IT - Recht / Urheberrecht im Internet

Urheberrecht im Internet - Lichtbilder

Das verbreitete copy and paste - Verhalten im Internet, führt dazu dass Lichtbilder oft veröffentlicht und verfielfältigt werden, ohne dass hierfür eine Genehmigung besteht.

Internetauktionen wie eBay sind nur Beispiele, in denen aus einer eBay - Auktion heraus Produktbilder und Produktbschreibungen kopiert und in eigene eBay - Auktionen eingefügt werden. Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzansprüche sind die Folge. Dabei kann der Kopierer vom Lichtbildner = Fotografen oder vom ausschließlich Nutzungsberechtigten in Anspruch genommen werden. Letzteres erfolgt regelmäßig aus prozesstaktischen Gründen, um den Lichtbildner als Zeugen in einen Rechtsstreit einführen zu können.

Hierbei kommen die jeweils anzuwendenden MFM-Richtlinien zur Geltung. Diese Honorarempfehlung ist für die fiktive Lizenzgebühr maßgeblich. Maßgeblich ist der Zeitpunkt des Eingriffs. Nach höchstrichterlicher Rechtsprechung ist dies der Schluss des Verletzungszeitraums. Weiterhin ist die Nutzungsdauer zu bestimmen. Bei eBay stellt sich zum Beispiel das Problem, dass die Bilder noch 90 Tage nach Auktionsende abgerufen werden können. Eine mehrfache Verwendung der Lichtbilder führt zu Aufschlägen (bspw. 50% bei zwei Auktionen). Hinzu kommt ein Zuschlag von 100 % auf die übliche Lizenzgebühr für das Fehlen der Urheberbezeichnung. Dieses dem Lichtbildner zustehende Recht ist als Zahlungsanpruch im Gegensatz zum Recht auf Anerkennung der Urheberschaft übertragbar und kann ebenfalls vom Rahmen einer gewillkürten Prozessstandschaft vom ausschließlich Nutzungsberechtigten geltend gemacht werden. Daneben hat der Verletzer auch noch die Kosten der anwaltlichen Tätigkeit zu tragen. Hinsichtlich des Textes können ebenfalls ein Unterlassungs-, Auskunfts- und Schadensersatzanspruch bestehen.

23.06.2008 Arbeitsrecht

Kopie der Kündigung reicht, wenn diese die eigenhändige Unterschrift trägt

Eine Kündigung ist nach einer Entscheidung des ArbG Hamburg auch dann rechtmäßig, wenn der Arbeitnehmer nur eine Kopie des Schreibens erhält. Entscheidend sei, dass diese Kopie eigenhändig vom Prokuristen unterschrieben wurde. Der Arbeitnehmer hatte sich auf das Schriftformerfordernis des § 623 BGB berufen, da im Bereich des Briefkopfes der Eintrag Kopie gekennzeichnet war (Az. 21 Ca 563/07). 

28.05.2008 IT - Recht / EDV-  und Softwarerecht

Falsche Fehlermeldung als Sachmangel

Computersoftware, egal, ob gekauft oder speziell angefertigt, muss frei von Mängeln sein. Neben dem rechtlichen Mangel, kommt der Sachmangel häufiger zum tragen. Doch wann liegt dieser vor? Das Gesetz geht zunächst von der Vereinbarung der Parteien aus. Liegt hier eine Abweichung der vereinbarten von der vorhandenen Beschaffenheit der Software vor, ist ein Sachmangel gegeben. Das OLG Koblenz hatte nun die Gelegenheit eine Entscheidung dazu zu treffen, ob eine falsche Fehlermeldung, also tatsächlich lief das Programm (Datensicherungssystem) einwandfrei, einen Sachmangel darstellt. Das Gericht sah in den unregelmäßigen Fehlermeldungen einen Mangel, da dadurch die Gebrauchtauglichkeit der Software und hier auch der Hardware, welche mitgeliefert wurde, eingeschränkt sei (OLG Koblenz, Urteil vom 19.09.2007, Az. 1 U 1614/05). Im genannten Fall dauerte die Überprüfung der Fehlermeldung jeweils 15  Minuten. Zudem darf nicht offensichtlich der Zweck, den die Software hat, dennoch erfüllt sein.

17.04.2008 Arbeitsrecht

Anfechtung eines Aufhebungsvertrags wegen Drohung mit fristloser Kündigung

Das Inaussichtstellen einer außerordentlichen Kündigung bei Ablehnung eines Aufhebungsvertrages kann eine Drohung i. S. v. § 123 Abs. 1 BGB darstellen. Hierbei wird auf einen verständigen Arbeitgeber abgestellt, der eine außerordentliche Kündigung nicht in Betracht ziehen würde. Auch die Einräumung einer Bedenkzeit ändert nichts an der Widerechtlichkeit der Drohung. Eine unter diesen Umständen geschlossene Aufhebungsvereinbarung kann somit erfolgreich angefochten werden.


27.03.2008 Internetrecht / Abofalle / Inkasso

Das LG Frankfurt a.M (Urteil vom 05.09.2007 - 3-08 O 35/07) hat in einem Fall, in welchem die Entgeltlichkeit im Adressfeld durch ein Sternchen gekennzeichnet war, sog. "Abofallen" im Internet, entschieden, dass eine Preisangabe nur dann leicht erkennbar i.S.d. § 1 Abs. 6 S. 2 PAngV ist, wenn der Verbraucher sie ohne Schwierigkeiten auffinden kann. Die Preisangabe darf also nicht versteckt werden. Die Preisangabe kann in diesem Sinne auch durch einen unmissverständlichen Sternchenhinweis erfolgen, wenn der Verbraucher hinreichend klar darauf hingewiesen wird. Der Sternchenhinweis ist dann so zu platzieren, dass der Verbraucher vor der Inanspruchnahme der Leistung klar und eindeutig auf den für die Leistung zu zahlenden Preis hingewiesen wird. Wird der Verbraucher hingegen nur aufgefordert, sich vollständig anzumelden, ohne dass darauf hingewiesen wird, dass mit vollzogener Anmeldung ein bestimmter Betrag für ein Abonnement zu zahlen ist, wird der Verbraucher nicht klar und eindeutig auf den Preis hingewiesen. Auch wenn die Preisangabe in den AGB enthalten ist und der Verbraucher bestätigt hat, die AGB zur Kenntnis genommen zu haben, stellt dies keine leichte Erkennbarkeit des Preises dar. Der Verbraucher müsste nämlich zunächst eine Fülle anderer Informationen lesen, bevor er an versteckter Stelle in den AGB auf die Entgeltpflichtigkeit stößt.

28.02.2008 Steuerrecht

Aus aktuellem Anlass möchte ich Ihnen kurz darstellen, was die Steuerfahndung und die Staatsanwaltschaft dürfen und welche Unterlagen nicht ohne weiteres beschlagnahmt werden können. Der Artikel setzt sich insbesondere mit der digitalen Steuerprüfung auseinander.
In der Außenprüfung durch Betriebsprüfer dürfen diese gemäß § 147 Absatz VI AO  direkt in die  EDV des Geprüften hineinsehen (Z1 Zugriff). Voraussetzung ist, dass die Buchführung in digitaler Form vorliegt. Die Daten sind gegebenenfalls durch den Geprüften so aufzubereiten, dass keine Verstöße gegen das Datenschutzgesetz durch die Einsichtnahme erfolgen. Soweit Sie dem Prüfer keinen Einblick in bestimmte Bereiche gewähren wollen, ist eine Trennung von steuerrechtlich relevanten Daten wie in § 147 Abs. 1 AO dargestellt, von den übrigen Daten vorzunehmen. Es ist umstritten, ob zu den steuerrechtlich relevanten Daten auch die Daten gehören, die aus anderen, bspw. betriebswirtschaftlichen Gründen erfasst wurden. Digitalisierte Rechnungen, Konten der Finanzbuchhaltung samt Reports und Tabellen unterliegen der Einsicht. Der Geprüfte kann zur Auswertung der Daten aufgefordert werden (Z2 Zugriff). Weiterhin kann der Geprüfte zur Datenträgerüberlassung aufgefordert werden (Z3 Zugriff).


Wie sollte sich der Beschuldigte bei einer Durchsuchung verhalten?

Lesen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss durch. Ist das Objekt, welches durchsucht werden soll, überhaupt von dem Beschluss erfasst? Welcher Straftat werden Sie verdächtigt? Rufen Sie Ihren Rechtsanwalt an und bitten Sie den Leiter der Durchsuchung um Geduld, bis der Anwalt vor Ort ist. Sie sollten keine weiteren Angaben zur Sache machen, da diese Spontanäußerungen, auch Ihrer Mitarbeiter, im weiteren Verfahren verwertbar sind. Einer Beschlagnahme der gesamten EDV sollten Sie widersprechen, da diese in der Regel unverhältnismäßig ist. Sie könnte Ihr Recht auf informationelle  Selbstbestimmung verletzen. Zudem muss die Durchsuchung, wie die Beschlagnahme, in einem angemessenen Verhältnis zur Tat stehen. Irrelevante Datenträger unterliegen nicht der Beschlagnahme. Fertigen Sie sich Kopien von den beschlagnahmten Datenträgern. Nicht erforderliche Daten sind von den Ermittlungsbehörden zu löschen. Fordern Sie die Ermittlungsbehörden hierzu auf und lassen Sie sich die Löschung von Verzeichnisstrukturen im Detail bestätigen. Nach der Beendigung des Verfahrens sind sämtliche Daten zu löschen. Soweit die Staatsanwaltschaft die Löschung ablehnt, kann das zuständige Oberlandesgericht angrufen werden.

DSL – Rechte des Kunden

DSL – Provider haben häufig Probleme mit der Erfüllung der Verträge. Lange Wartezeiten für die Aufschaltung oder Störungsbehebung sind an der Tagesordnung. Die Kunden haben zwar das Recht zur Kündigung, allerdings hat der Provider auch ein Recht zur Nachbesserung.

Der nachfolgende Artikel soll Ihnen ein Gespür dafür vermitteln, ob sich Ihr Anbieter noch im grünen Bereich aufhält oder massiv seine Pflichten aus dem Providevertrag verletzt.

Wann geht’s los mit dem DSL - Anschluss?

In den Verträgen der Provider werden grundsätzlich keine so genannten Fixtermine genannt. Der Grund hierfür ist einfach. Der Provider käme sofort mit der Überschreitung eines genauen Datums in Verzug. Dies hätte Folgen, da der Kunde vom Vertrag zurücktreten und Schadensersatz verlangen könnte. Folglich muss der Kunde erst eine Mahnung mit Fristsetzung erklären, um die Position des Verzuggläubigers nach fruchtlosem Ablauf der Frist zu erlangen. Die Frist sollte bei vier Wochen liegen und per Brief, am besten unter Zeugen, erfolgen.

DSL zu langsam?

Von der Nichtleistung zu unterscheiden ist die Zurverfügungstellung von DSL mit einer Geschwindigkeit unter dem beworbenen Niveau. In der Praxis werden die Maximalwerte aus der Werbung selten erreicht. In den AGB der Provider tauchen dann Klauseln auf, in denen die Werbung dann relativiert wird (maximal … MBit/s). da werden aus 16 MBit/s schnell 4,5 oder 6 MBit/s. Die Wirksamkeit dieser Klauseln ist noch nicht obergerichtlich geklärt. Soweit aber Abweichungen von diesen AGB nach unten vorliegen, liegt eindeutig eine Schlechtleistung des Providers vor. Diese Schlechtleistung berechtigt in der Regel zur außerordentlichen Kündigung des Vertragsverhältnisses. Auch hier ist jedoch eine vorherige Gelegenheit zur Abstellung des Mangels unter Fristsetzung erforderlich. In Anlehnung an das Mietrecht bedarf es daher in der Regel einer Aufforderung zur Abstellung des Mangels unter Fristsetzung, um in den Genuss des Rechts zur fristlosen Kündigung des DSL – Vertrags zu gelangen.


30.11.2007 Mietrecht

Erfordert eine Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung eine Abmahnung?

Im BGH – Fall, BGH, Urteil vom 18.04.2007 - VIII ZR 182/06, wurde ein befristetes Mietverhältnis von der Mieterin vor Ablauf mit der Begründung gekündigt, dass in der Wohnung Schimmel sei und sie an Asthma und Neurodermitis leide. Der Vermieter klagte auf Miete für die gesamte Vertragslaufzeit und obsiegte.

Der BGH hatte nun Gelegenheit zu der Rechtslage nach der Mietrechtsreform Stellung zu nehmen. Nach altem Recht konnte der Mieter bei Gesundheitsgefährdung sofort kündigen.

Der Bundesgerichtshof argumentierte mit der Systematik des Gesetzes und sieht § 569 Abs. 1 BGB, Kündigung wegen Gesundheitsgefährdung, als Unterfall einer fristlosen Kündigung gemäß 543 Abs. 1 BGB an. § 543 Abs. 3 BGB sieht eine Frist zur Abhilfe oder eine Abmahnung als Bedingung für die außerordentliche Kündigung vor.

Daraus folgt, dass grundsätzlich eine außerordentliche Kündigung nur dann zulässig ist, wenn zuvor eine Frist zur Beseitigung des Mangels gesetzt oder abgemahnt wurde.


24.11.2007 IT-Recht / EDV- & Softwarerecht

Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen? Quo vadis?

Ich hatte über das Urteil des LG München berichtet, welches den Handel mit gebrauchten Lizenzen als Verletzung des Urheberrechts ansah. Danach werden durch den Verkauf "gebrauchter" Lizenzen die Nutzungsrechte des Herstellers verletzt, da die dauerhafte oder vorübergehende Vervielfältigung eines Computerprogramms dem Rechtsinhaber vorbehalten ist. 

In dem Fall hatte eine Firma ihre Kunden veranlasst die aktuelle Version der Software der Softwarefirma von deren Homepage herunterzuladen oder  soweit vorhanden in den Arbeitsspeicher der Rechner der zusätzlichen Anwender zu laden. Als Lizenzen sollten Lizenzen von Kunden dienen, die ihre Lizenzen nicht mehr benötigten. Diesen war ein nicht abtretbares einfaches Nutzungsrecht an der Software von  der Softwarefirma eingeräumt worden.

Die Handelsfirma berief sich auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 15.11.2006, Az.  XII ZR 120/04, in welcher dieser Software als Sache ansah. Aus dieser Entscheidung wurde hergeleitet, dass online übertragene Softwareprogramme im Ergebnis als verkörperte Form wie Datenträger und damit als Vervielfältigungsstück im Sinne des Urheberrechts anzusehen sein, was zu einer Erschöpfung des Verbreitungsrechts führe und den Handel mit "gebrauchten" Lizenzen legitimiere.

Die Softwarefirma argumentierte damit, dass die Client-Server-Software nicht ein verkörpertes Werkexemplar sei und damit eine Erschöpfung  des Verbreitungsrechts ausscheide, da sie nicht wie im Fall des BGH´s einen Datenträger in den Verkehr gebracht habe. § 69 c Satz 1 Nr. 3 Satz 2 UrhG sei weder direkt noch analog anwendbar. Der Download sei auch kein funktionales Äquivalent zum Datenträger, da sich ein Datenträger weniger leicht vervielfältigen lasse, als die zum Download angebotene zip-Datei.

Das Landgericht München I folgte der Ansicht der Softwarefirma. Auf den Servern der Kunden, aber auch im Arbeitsspeicher, kommt es zu einer Vervielfältigung. Flüchtige Handlungen, die keine eigenständige wirtschaftliche Bedeutung hätten, seien nicht rechtswidrig. Dies ist jedoch vorliegend nicht gegeben, da gerade für diese Software Lizenzen entgeltlich erworben werden sollen.

Die Einschränkung der Verfügungsbefugnis der Nutzung der Ersterwerber der Lizenz ist mit dinglicher Wirkung möglich.

Der Grundsatz der Erschöpfung greift nicht, da eine Zustimmung des zur Verbreitung Berechtigten nicht vorliegt und auch keine Vervielfältigungsstücke bei Downloadsoftware gegeben seien.

Das Oberlandesgericht Hamburg hatte sich nun mit derselben Frage zu befassen. Gegenstand war eine einstweilige Verfügung die sich gegen die Werbung für den Handel mit gebrauchten Softwarelizenzen richtete. Das Oberlandesgericht Hamburg ging jedoch auf die Problematik an sich nicht ein, sondern ließ den Antrag an der fehlenden Irreführung der Kunden scheitern, da das Unternehmen auf seiner Homepage auf die verschiedenen Rechtsaufassungen hin- und auf ein Gutachten von Prof. H verwies. Die Meinung zu vertreten, dass der Handel mit gebrauchten zulässig sei, reiche für eine Irreführung nicht aus, da auch daruf hingewiesen wurde, dass das Thema unter Juristen hochstreitig ist (Hanseatisches Oberlandesgericht, 07.02.2007, Az. 5 U 140/06).

Nun werten einige Kollegen diese Entscheidung als Durchbruch gegen die Entscheidung des LG München I. Dies trifft nicht zu, da auf die Verfügungsbefugnis der Ersterwerber nicht eingegangen wurde.


26.10.2007 Internetrecht

Das verbreitete copy and paste - Verhalten im Internet, auch als Webseitenklau bekannt, ruft den Unmut der Webseitenersteller hervor, die sehr viel Zeit, Ideen und Energie in die Entwicklung ihrer Seiten gesteckt haben.

Grundsätzlich ist zu sagen, dass Internetseiten nicht als schutzfähige Werke im Sinne des Urheberechts gelten. Der Grund hierfür liegt darin, dass Webseiten, die lediglich auf einer HTML-Datei (Hyper Text Markup Language) basieren, regelmäßig keine Computerprogramme sind. Denn der HTML-Code allein enthält keine ablauffähige Folge von Einzelanweisungen, die dazu dient, den Computer zur Ausführung einer bestimmten Funktion zu veranlassen. Vielmehr werden mit Hilfe der im Internet gebräuchlichen HTML-Codierung die Formatierung der Seite niedergelegt und Texte sowie Grafiken sichtbar gemacht. Die HTML-Befehle im Quelltext einer Webseite bewirken daher nur, dass die vorgegebene Bildschirmgestaltung im Internet kommuniziert werden kann (OLG Frankfurt MMR 2005, 705; Wandtke/Bullinger/Grützmacher, a.a.O., Rn. 18; Mestmäcker/Schulze/Haberstumpf, Urheberrecht § 69a UrhG, Rn .10; Dreier Schulze, UrhG, 2. Aufl., § 69a, Rn. 12;Möhring/Nicolini/Hoeren, UrhG, 2. Aufl., § 69a, Rn. 7). Das OLG Rostock hat hierzu noch ergänzend in seinem Beschuss vom 27.06.2007 (Az. 2 W 12/07) ausgeführt, dass gegen die Annahme einer eigenen Schöpfung der HTML-Codierung sprechen kann, dass der Kläger die Webseiten erkennbar mittels eines Designprogramms "…." hergestellt hat. Ein solches Designprogramm generiere den Quellcode selbsttätig, nachdem der Anwender die gewünschten Elemente auf dem Bildschirm, z.B. mit der Computermaus, erzeuge und spezielle Funktionen mit Hilfe entsprechender Schaltflächen eingefügt habe.

Ausnahmen sind von diesem Grundsatz können vorliegen, soweit ein Webangebot als Multimediawerk zu qualifizieren ist. So hat das Landgericht München (Urteil vom 11.11.2004, Az. 7 O 1888/04) einer Internetseite Urheberrechtsschutz zugebilligt, da trotz Einsatz eines Designprogramms, eine  ansprechend  gestaltete  Menüführung vorliege, welche über dem Üblichen liege (Flashanimation).

Das Oberlandesgericht Rostock wiederum gelangte in der oben genannten Entscheidung trotz HTML - Datei der Webseite dennoch zum Urheberrechtsschutz der Webseite.
Der urheberrechtliche Schutz ergebe sich im vorliegenden Fall aus der Verwendung der Sprache, § 2 Abs. 1 Nr. 1 UrhG. Zwar biete die vom Kläger auf den Webseiten verwendete Alltagssprache an sich keine Besonderheiten. Die sprachliche Gestaltung durch den Kläger führe jedoch dazu, dass die Webseiten der Beklagten bei Eingabe der plakativen Suchwörter "…" in die in Deutschland weit verbreitete Suchmaschine "Google" unter den ersten Suchergebnissen erscheine.
Weil die Suchmaschinen im Internet ihre Ergebnisse auf der Grundlage der in den Quelltexten enthaltenen sogenannten Meta-Tags sowie dem Auftreten der Suchbegriffe im Dokumententitel oder in Überschriften sortieren, komme der zielführenden Verwendung der Sprache bei der Suchmaschinen - Optimierung erhebliche Bedeutung zu. Zur Vermeidung von Manipulationen halten die Betreiber von Suchmaschinen die genauen Parameter der Suchfunktionen allerdings geheim und veränderten sie im Verlauf der Zeit. Um gleichwohl für eine gewisse Dauer die Auflistung der Webseiten an der Spitze der Suchergebnisse zu erreichen, bedarf es daher besonderer Kenntnisse und Fähigkeiten bei der Gestaltung des Internetauftritts.
Darin liege die persönliche geistige Schöpfung der Webseite im Sinne des § 2 Abs. 2 UrhG. Die Auswahl, die Einteilung und die Anordnung der Suchbegriffe aus der Alltagssprache auf den Webseiten und im Quelltext
bildeten hier die individuelle schöpferische Eigenheit des gestalteten Internetauftritts. Die Gestaltung mit Mitteln der Sprache erreiche die für die Urheberrechtsschutzfähigkeit hinreichende Gestaltungshöhe, denn sie übersteige deutlich das Schaffen eines durchschnittlichen Webdesigners, das auf einer routinemäßigen,
handwerksmäßigen und mechanisch-technischen Zusammenfügung des Materials beruht. Die durch geschickte Auswahl und Anordnung der Schlüsselwörter erzielte Spitzenposition in der Suchmaschine beruhe auf der eigenen geistigen Schöpfung des Webseitenerstellers. Die auf diese Weise vorgenommene Gestaltung verschaffe den Webseiten eine individuelle Prägung und hebt sie deutlich aus der Vielzahl durchschnittlicher Internetauftritte anderer Anbieter von Häusern heraus.
Das Oberlandesgericht Rostock stellte also, wie schon das Landgericht München, auf einen Vergleich der betroffenen Seite mit Üblichen Seiten ab.

Unterlassungsansprüche können jedoch nicht nur aus dem Urheberrecht, sondern auch aus dem Wettbewerbsrecht hergeleitet werden.

17.08.2007

Seit dem 17.08.2007 ist das Sekretariat 7 Tage - 24 h für Sie erreichbar.


ATZ Anwaltskanzlei Thilo Zachow
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